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Roaming: EU-Kommission will keine zeitliche Beschränkung, aber Nutzungsverhalten der Konsumenten überprüfen

Mobilfunkanbieter sollen künftig überprüfen, ob sich ihre Kunden auch tatsächlich im richtigen Netz aufhalten. CC BY-SA 2.0, via flickr/Charles Clegg

Mobilfunkanbieter sollen künftig überprüfen, ob sich ihre Kunden auch tatsächlich im richtigen Netz aufhalten.
CC BY-SA 2.0, via flickr/Charles Clegg

Nach ihrem Rückzieher vor knapp zwei Wochen hat die EU-Kommission heute einen neuen Roaming-Vorschlag präsentiert. Grundsätzliches Ziel bleibt weiterhin, Roaming-Gebühren bis zum Juni 2017 EU-weit abzuschaffen. Konsumenten bleiben jedoch an ihren Wohnsitz gebunden und müssen dort ausgegebene SIM-Karten verwenden, um sie ohne Aufschläge nutzen zu können. Das soll verhindern, dass EU-Bürger billige SIM-Karten im Ausland kaufen und diese anschließend an ihrem eigentlichen Wohnort verwenden.

Nicht mehr enthalten ist die ursprünglich vorgesehene 30/90-Tage-Obergrenze, die unter anderem von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stark kritisiert worden war und die letztlich zur Überarbeitung des Pakets geführt hat.

Anbieter sollen Nutzungsverhalten ihrer Kunden überprüfen

Statt „harter“ Limits enthält der neue Vorschlag eine Reihe an „weichen“ Bestimmungen, um den Missbrauch des versprochenen Wegfalls von Roaming-Gebühren zu verhindern. Künftig sollen Netzbetreiber in Eigenregie das Nutzungsverhalten ihrer Kunden überprüfen und Aufschläge verlangen dürfen, wenn sie ein Fehlverhalten vermuten. Derzeit nennt die Kommission drei Kriterien, die zur Überprüfung herangezogen werden sollen:

  • Unerhebliche Nutzung im Heimatnetz, verglichen mit Nutzung im EU-Ausland
  • Lange Inaktivität von SIM-Karten, die vorrangig zum Roaming eingesetzt werden
  • Der abwechselnde Einsatz mehrerer SIM-Karten eines Kunden abseits des Heimatnetzes
  • Zudem sollen Netzbetreiber „sofort und angemessen“ handeln dürfen, wenn massenhaft SIM-Karten eingekauft und im EU-Ausland verkauft werden

Laut Pressemitteilung sind noch weitere, jedoch ungenannt gebliebene Kriterien denkbar (eine Anfrage an die Kommission blieb bislang unbeantwortet). Unklar bleibt, ob es reicht, gegen eine der Vorgaben zu verstoßen oder ob mehrere erfüllt werden müssen, bevor es zu Sanktionen kommt. Derzeit sieht der Vorschlag Aufschläge von maximal vier Cent pro Minute bei Telefonaten, einen Cent bei SMS-Nachrichten und 0,0085 Euro pro verbrauchtem Megabyte vor. Bei (vorprogrammierten) Streitigkeiten sollen sich betroffene Nutzer an die jeweilige nationale Regulierungsbehörde wenden. Diese soll dann auf einer Fall-zu-Fall-Basis entscheiden, ob das Nutzungsverhalten den Vorgaben genügt.

Datenschutzprobleme und Rechtfertigungspflichten

Details und weitere Kriterien soll nun die EU-Telekomregulierungsbehörde BEREC nachliefern, die in den nächsten Wochen „sachkundigen Rat“ geben werde, erklärte Digitalkommissar Günther Oettinger auf einer Pressekonferenz. Es sei davon auszugehen, dass Netzbetreiber die Überprüfung auf Missbrauch „automatisiert“ vornehmen werden, hieß es, ohne auf potenzielle Datenschutzprobleme und Rechtfertigungspflichten einzugehen.

Mobilfunkanbietern ist natürlich jetzt schon bekannt, wo sich eine bestimmte SIM-Karte aufhält. Wenn aber solche Informationen künftig in Datenbanken landen und systematisch ausgewertet werden, ergeben sich daraus weit größere Problemfelder als womöglich überhöhte Mobilfunkgebühren. „Wir glauben, dass wir in einem halben Jahr typisierte Fälle haben werden, an denen sich alle orientieren“, zeigte sich Oettinger optimistisch. Zieht die Kommission den aktuellen Vorschlag nicht wieder zurück, muss er noch von den EU-Mitgliedsländern sowie vom EU-Parlament abgesegnet werden, um in Kraft treten zu können.


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