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Affäre wegen Landesverrats: Geheimdienstchef wünscht Korrektur

CC-BY-SA 2.0 sebaso

Der Chef des Inlandsgeheimdienstes, Hans-Georg Maaßen, mag es gern korrekt. Wegen eines Gastbeitrages vom April, den Holger Schmidt verfasst hat, ließ er nun durch ein anwaltliches Schreiben Korrekturen anmahnen. Es geht darum, gegen wen genau der Geheimdienstmann damals die Strafanzeigen lostrat, die in den Landesverrat-Skandal mündeten. Die Anwaltskanzlei teilte Gastautor Schmidt mit, dass der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz seine Strafanzeigen nicht etwa gegen bestimmte Personen, sondern nur gegen „Unbekannt“ gestellt hätte. Man möge das doch bitte korrigieren.

Maaßen wünscht die Korrektur nicht nur für Schmidts Buch, aus dem sein Gastbeitrag bei uns Auszüge brachte, sondern explizit auch mit Hinweis auf netzpolitik.org. Tatsächlich steht in Schmidts Text, Maaßen hätte seine schriftliche Strafanzeige „gegen die beiden Blogger und gegen ‚Unbekannt‘“ gestellt. Holger Schmidt sagt dazu:

Tatsächlich ist das so, dass die Anzeigen formal gegen Unbekannt gestellt worden sind. Durch die Sachverhaltsschilderung in den Anzeigen entsteht trotzdem – zumindest für mich – ein deutlicher Eindruck, an wen der Präsident dabei gedacht hat“.

Wir möchten natürlich keinen unserer Leser mit Ungenauigkeiten verschrecken, schon gar nicht unsere Leser aus den Geheimdienstkreisen, daher haben wir die gewünschte Korrektur in Schmidts Artikel eingebaut, ohne allerdings die ursprüngliche Darstellung zu verzerren.

Wer nicht mehr alle Details der für den Geheimdienstchef nicht gerade rühmlichen Landesverrats-Affäre parat hat, kann hier über die Inszenierung der Strafanzeigen lesen.


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