Einziges Indiz für die Existenz der Piraterie-Studie war eine Ausschreibung der EU-Kommission im Jahr 2013. Unter Berufung auf den Ausschreibungstext ließ die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Grüne Fraktion) nachforschen und erhielt letztlich Zugang zur Studie (PDF), die 2015 fertig geworden und seither unter Verschluss gehalten wurde. Hauptgrund dafür dürfte der Umstand sein, dass die Studie keine Rechtfertigung für die Kommissionspläne zur Verschärfung des EU-Urheberrechts des damals zuständigen Kommissars Günther Oettinger liefert.
Die Studie beginnt mit der Feststellung, dass der Zusammenhang zwischen dem Konsum von illegal kopierten und legalem Erwerb von Inhalten von grundsätzlicher Bedeutung („fundamental importance“, S. 7) für die Ausrichtung der EU-Urheberrechtspolitik ist. Zur Untersuchung der Folgen von Piraterie für legale Angebote wurden vier Branchen (Musik, Film/Serien, Bücher und Games) in sechs nach Repräsentativitätskriterien ausgewählten Mitgliedsländern (Deutschland, Frankreich, Polen, Spanien, Schweden, UK) vergleichend untersucht.
Keine Verdrängungseffekte nachweisbar
Als zentrale Schlussfolgerung nennen die StudienautorInnen um Martin van der Ende, dass sich keine statistisch nachweisbaren Verdrängungseffekte zwischen illegalen und legalen Angeboten feststellen lassen (S. 7):
In general, the results do not show robust statistical evidence of displacement of sales by online copyright infringements.
Einzige Ausnahme sei eine Substitution im Bereich aktueller Blockbusterfilme, bei denen laut Studie zehn illegale Nutzungen zu durchschnittlich vier Kinobesuchen weniger und damit insgesamt zu 5 Prozent niedrigerem Umsatz führen. Mit ein Grund dafür dürfte die Preispolitik der Filmindustrie sein. Die Preise für Filme und Serien online überstiegen im Jahr 2014 im Unterschied zu den Bereichen Musik, Bücher und Games die Zahlungsbereitschaft bei weitem. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob die größere Verbreitung von Streamingdiensten wie Netflix in den letzten Jahren nicht mittlerweile zu anderen Ergebnissen führen würde (abgesehen davon, dass es auch auf absehbare Zeit keine Vollsortiment-Anbieter geben dürfte).
Hochgradig selektive Veröffentlichung
In den anderen Bereichen gab es keine statistisch nachweisbaren Verdrängungseffekte, im Bereich von Games war sogar ein leicht positiver Trend ersichtlich: Illegale Nutzung führte demnach zu vermehrter legaler Nutzung (S. 15). Umso erstaunlicher aber, dass der Chefökonom der Kommission mit einem Kollegen bereits 2016 auf Basis der Studiendaten einen wissenschaftlichen Aufsatz veröffentlicht hat, in dem ausschließlich der statistisch signifikante Fall der Blockbusterfilme behandelt wird. Diese Vorgehensweise ist ein bemerkenswertes Beispiel für (in diesem Fall: bewusstem) „Publication Bias“, also der ausschließlichen Veröffentlichung von signifikanten Resultaten bei gleichzeitiger Zurückhaltung von nicht-signifikanten Ergebnissen. Die Herkunft der Daten wiederum wurde nur in einer kurzen Fußnote 3 wie folgt erwähnt, ohne Hinweis darauf, dass die Untersuchung viel breiter angelegt war:
The data was collected by Ecorys as commissioned by the Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs of the European Commission.
Mit anderen Worten: während die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Studie samt Rohdaten unter Verschluss gehalten wurden, nutzten die Ökonomen der Kommission die Daten selektiv für eine wissenschaftliche Veröffentlichung mit möglichst wenig Hinweisen auf die Herkunft der Daten und verstärkten so ein Narrativ von starken Substitionseffekten durch Piraterie.
Keine Rechtfertigung für Kommissionspläne zum Urheberrecht
Datenbasis für die gesamte Studie war eine Online-Befragung zwischen September und Oktober 2014 mit ca. 5.000 Teilnehmenden pro Land, also insgesamt knapp 30.000 Befragten (S. 12). Die auch aus Konsumentensicht keineswegs triviale Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Angeboten wurde nach „file sharing and hosting sites“ gefragt und es wurden länderspezifisch Beispiele für illegale Angebote genannt – YouTube wurde dabei trotz substantiellem Anteil illegaler Inhalte als legales Angebot klassifiziert. Der Anteil an Befragten, die (auch) illegale Nutzung bejahten, schwankte je nach Bereich zwischen 14 bzw. 16 Prozent für Bücher und Games bis hin zu 32 bzw. 35 Prozent für Musik und Filme/TV-Serien.
Letztlich lassen sich die Ergebnisse der Studie wohl als Bestätigung jener Position lesen, die komfortable legale Angebote und faire Preise als bestes Mittel gegen Online-Piraterie ansehen. Unbrauchbar ist die Studie jedoch dafür, strengere Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung wie beispielsweise die von EU-Kommission und Rat angedachten Upload-Filter zu rechtfertigen. Und genau das dürfte wiederum der Grund dafür gewesen sein, warum sich die Kommission in ihrem Entwurf für die EU-Urheberrechtsreform nicht auf die von ihr selbst beauftragte und empirisch fundierte Studie stützte, sondern sie stattdessen in den Giftschrank gesperrt hat.
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