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Urteil des Tages: Es geht um einen Syrer, der zum Wehrdienst ...

Urteil des Tages: Es geht um einen Syrer, der zum Wehrdienst eingezogen werden sollte, und daraufhin 2014 über die Türkei nach Deutschland floh. Das OVG Münster hat jetzt entschieden, dass der kein Asyl kriegen soll, denn … okok, ihm drohe zwar Folter, aber nicht aus politischen Gründen.

Wait, what?

Ja, wirklich!

In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung räumt das OVG zwar ein, dass einem Wehrdienstverweigerer zwar Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohten, es sich dabei aber nicht um eine politische Verfolgung handele. Das syrische Regime handele vielmehr so brutal, "weil es die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen gilt".

Die Richter vergleichen dabei die Furcht unbeteiligter Zivilisten, "die 'nur' vor den Gefahren des Bürgerkriegs fliehen" und "die völlig unpolitische Furcht Wehrpflichtiger vor einem Kriegseinsatz", die angesichts der "weitaus größeren Gefahren" ein zusätzlicher Fluchtgrund sei.

Und als die Richter dann noch anfangen, aus dem deutschen Wehrkraftsrecht zu zitieren, und von "soldatischer Pflicht" schwadroniert, da bleiben dann keine Fragen offen.

Ich frage mich ja, wie lange diese Richter schon im Amt sind.

Das Verhältnis des Strafrechts zum Desertieren hat sich ja seit dem 3. Reich subtil verändert.

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