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Kreative Klage des Tages: Reichsbürger klagt vor Sozialgericht ...

Kreative Klage des Tages: Reichsbürger klagt vor Sozialgericht auf Unterhalt nach Besoldungsstufe B 11 (13000€ pro Monat), weil er ja Kriegsgefangener in einem besetzten Land sei und ihm nach Haager Landkriegsordnung Unterhalt zustünde.

Das Sozialgericht hat den Mann gleich in mehrfacher Hinsicht aus dem Gerichtssaal gelacht. Erstens braucht es eine ladungsfähige Anschrift zur Klageerhebung, nicht nur ein Postfach (*stöhn*). Zweitens fragen sie, wenn der die Bundesrepublik nicht anerkennt, was er dann von einem Rechtsorgan der Bundesrepublik will (*gacker*). Drittens sagt die Haager Landkriegsordnung, dass die Regierung, in deren Gewalt sich Kriegsgefangene befinden, für deren Unterhalt sorgen müssen. Daraus folgen laut Sozialgericht keine konkreten subjektiven Rechte auf irgendwas.

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