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Das Bundesverfassungsgericht hat in der NPD-Verbots-Sache ...

Das Bundesverfassungsgericht hat in der NPD-Verbots-Sache geurteilt. Ergebnis: Die NPD wird nicht verboten. Ja, sie verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, aber das Gericht sah zu wenig Anhaltspunkte dafür, dass sie mit ihren Vorhaben tatsächlich Erfolg haben können.

Ich bin einigermaßen erschüttert über dieses Urteil. Seit wann spielen die Erfolgsaussichten eine Rolle? Bei den Terrorfällen spielte es ja in der Vergangenheit auch keine Rolle, wenn die Terroristen noch keinen Zünder für ihren Sprengstoff hatten, oder?

Auf der anderen Seite ist damit ja wohl auch das KPD-Verbot rückwirkend hinfällig (das war meiner Meinung nach schon immer ein Schandfleck für die Bundesrepublik Deutschland).

Update: Hier ist die KPD-Passage nochmal explizit, weil das so wichtig ist:

An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143>), hält der Senat nicht fest.


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