Das Gesetz regelt, dass amtliche Informationen im Bundesarchiv erst dann eingesehen werden können, wenn eine Schutzfrist von dreißig Jahren abgelaufen ist. Das galt jedoch bisher nicht für Unterlagen, die bereits nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) prinzipiell offenstanden.Wie jetzt? Aber das ist ja noch kein Grund, das Gesetz nach Gaby Weber zu benennen. Das hier ist der Grund:
Nach dem neuen Entwurf sollen Akten von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Co. nur noch dann dem Archiv angeboten werden, wenn die Dienste selbst keine „überwiegende[n] Gründe des Nachrichtenzugangs“ sehen. Danach könnte etwa der BND selbst entscheiden, ob er eigene Dokumente auch nach Jahrzehnten noch schutzwürdig findet – eine Regelung, die er zur extensiven Geheimhaltung ausnutzen könnte.Öh, … und wieso machen sie das jetzt? Na wegen Gaby Weber!
In den letzten Jahren musste der BND unter anderem Unterlagen zu Adolf Eichmann herausgeben, die zeigen, dass die Vorgängerorganisation des BND fünf Jahre vor dem Mossad bereits Kenntnis vom Aufenthaltsort von Adolf Eichmann hatte. Nach der Gesetzesnovelle könnten solche Akten weiter im Giftschrank lagern.Ja super!!
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