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Abmahnbeantworter: Neues Tool hilft unberechtigt Abgemahnten bei Gegenwehr

Der Abmahnbeantworter ist ein einfaches Tool, das Abgemahnten hilft.

Der Abmahnbeantworter ist ein einfaches Tool, das Abgemahnten bei der juristischen Gegenwehr hilft.

Der heute vorgestellte „Abmahnbeantworter“ ist eine hilfreiche Website, die halbautomatisch gegen unberechtigte Abmahnungen helfen soll und dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen den Kampf ansagt.

Und das ist denkbar einfach:
Dazu gehen die Betroffenen auf die Webseite abmahnbeantworter.ccc.de, klicken sich durch ein unkompliziertes Formular, tragen dabei ihre individuellen Abmahndaten ein – und bekommen automatisch einen juristisch sauberen Brief ausformuliert, den sie zurück an den Abmahnanwalt schicken können. Einfacher geht es kaum.

Das Signal des CCC und des Fördervereins Freie Netzwerke (Freifunk) an private Betreiber von Funknetzen ist unzweideutig: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Der „Abmahnbeantworter“ soll fälschlich Abgemahnten dabei helfen, indem die Antworten auf die oft generischen Texte von Abmahnkanzleien durch ein kleines Skript ebenfalls generiert werden.

Wer im Sinne der digitalen Gastfreundschaft beispielsweise Freifunk anbietet, soll nicht mehr an den Geschäftsmodellen einiger halbseidener Abmahnkanzleien zu leiden haben, sondern kann damit selbst aktive Gegenwehr beginnen. In der Vergangenheit waren Freifunker von Abmahnungen besonders betroffen und könnten nun eine Gegenbewegung ins Rollen bringen.

In seiner Pressemitteilung erklärt der CCC die Idee in rechtlicher Hinsicht:

Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.

Diese negative Feststellungsklage soll im Sinne eines unberechtigt Abgemahnten genau das klarstellen, nämlich dass die Abmahnung unberechtigt ist. Man setzt zuvor als Antwort auf eine unberechtigte Abmahnung eine angemessene Frist, innerhalb der die Forderung des Abmahners schriftlich zurückzunehmen ist. Läuft aber diese Frist ab und zwingt den Abgemahnten dazu, sich einen Anwalt zu nehmen, dann muss die unterlegene Seite diese Rechtskosten tragen. Das Abmahnrisiko verlagert sich also wieder dahin, wohin es bei unberechtigten Abmahnungen auch gehört: zum Abmahnenden.

Ein paar Klicks und Angaben im Formular - und schon erstellt der Abmahnbeantworter ein juristisches Schreiben zur Gegenwehr.

Ein paar Klicks und Angaben im Formular – und schon erstellt der Abmahnbeantworter ein juristisches Schreiben zur Gegenwehr.

Vordrucke zur Verteidigung

Das Abmahnrisiko ist ein Grund dafür, warum viele WLAN-Betreiber zögern, ihre Netzzugänge zu öffnen. Offene Hotspots sind in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Staaten entsprechend seltener zu finden. Der CCC stellt daher gleichzeitig mit dem Launch des „Abmahnbeantworters“ konkrete Forderungen an den Gesetzgeber. In der Pressemitteilung heißt es: „Wir fordern vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz generische Abmahnschreiben mit ebenso generischen Vordrucken zur Abwehr versehen.“ Und weiter:

Der Abmahnbeantworter basiert auf einem einfachen, für Laien einfach auszufüllenden Formular. Abmahner sollten verpflichtet werden, einen ebenso simplen Vordruck zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen beizulegen.

Außerdem sollen die Abmahner verpflichtet werden, Kostentransparenz herzustellen und ihre Beweisführung offen und in leicht verständlicher Form darzulegen. Diese Maßnahmen sollen für unberechtigt Abgemahnte hilfreich zur Gegenwehr sein, so der CCC.

Datenschutzfreundliche Lösung

Der „Abmahnbeantworter“ ist übrigens eine datenschutzfreundliche Lösung: Es werden keinerlei Informationen an den CCC-Web-Server gesendet, es fällt nur eine fertige pdf-Datei im Browser selbst an.

Ob der „Abmahnbeantworter“ von CCC und Freifunk nun endlich das Ende der Abmahnindustrie einläutet, werden wir erst in ein paar Monaten ausmachen können. Aber einen Versuch ist es sicher wert.


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