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Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen

Credit: CC BY-SA 2.0, via flickr/Groman123Was in der Werbung noch so schön klang und zum Vertragsabschluss geführt hat, erweist sich in der Realität oft als Mogelpackung. Von der versprochenen Bandbreite ist nichts zu spüren; Webseiten laden langsam und das Streamen in hohen Qualitäten ist ein Graus. Dagegen wehren können die Verbraucher sich nicht. Das liegt an der „bis zu“ Klausel in den Verträgen, wonach beispielsweise Geschwindigkeiten „bis zu“ 50 Mbit/s angeboten werden. Also auch alles darunter. Die Grünen wollen diese Klausel jetzt de-facto abschaffen.

In ihrem Antrag (pdf) fordern die Grünen ein Recht auf Erfüllung der angepriesenen Bandbreiten. Als erfüllt gilt ein Vertrag demnach, wenn „mindestens 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Ist dies nicht der Fall, sollen die Unternehmen Bußgelder zahlen.

Verbraucher sollen außerdem nicht mehr die Katze im Sack kaufen, d. h. vor Abschluss des Vertrags wissen, in welche Qualitätsklasse die angebotenen Internetzugänge fallen. Das würde die Vergleichbarkeit der Angebote deutlich erhöhen.

Nur 16 Prozent der Kunden erreichen beworbene Leistung

In ihrem Gesetzentwurf beziehen sich die Grünen dabei auf eine Studie (pdf) der Bundesnetzagentur, wonach im Jahr 2013 nur rund 16 Prozent der Kunden die volle versprochene Leistung erreichten. Eine überwältigende Mehrheit der Kunden hat also nicht die ihnen bezahlte Geschwindigkeit der Datenübertragung erreicht. Immerhin die Hälfte der angepriesenen Bandbreite erreichten rund 77 Prozent der Kunden.

Gegenüber der FAZ sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner: „Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur ‚bis zu‘ 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur wieder eigene Qualitätsstudien unternimmt und dafür die von ihr betriebene Seite breitbandmessung.de nutzt. Auf Basis der Messergebnisse sollen Verbraucher dann Schadensersatzforderungen bei ihrem Internetanbieter gelten machen können.

Spezialdienste schwächen Breitbandstandards

Die Grünen verweisen in ihrem Antrag auf die jüngst reformierte Verordnung zur „Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation“ des Europäischen Parlaments. Neben Regelungen zur Netzneutralität und Roaming enthält sie auch Vorgaben zu Sanktionen bei Abweichungen der realen von der vertraglich zugesicherten Bandbreite des Internetanschlusses. Die Bundesregierung habe es bislang versäumt, solche Sanktionen im Telekommunikationsgesetz festzuschreiben, kritisieren die Grünen.

Zudem sehen sie angesichts der drohenden Aufweichung der Netzneutralität eine weitere künstlich herbei geführte Verknappung der Bandbreite kommen. Im Antrag heißt es dazu:

Es besteht jedoch ein direkter Zusammenhang zwischen der Förderung hoher Bandbreiten(standards) und der Wahrung der Netzneutralität, da bei Aufhebung des Grundprinzips der Netzneutralität die Gefahr besteht, dass Bandbreiten künstlich verknappt werden, um zusätzlich eingeführte Spezialdienste zu monetarisieren. Anreize für den dringend notwendige Breitbandausbau für das „Best-Effort-Netz“ werden so geschwächt.

Die Grünen fordern daher, Spezialdienste nur zu erlauben, wenn die zugesicherte Bandbreite zu mindestens 90 Prozent erreicht wird. Dies entspricht den Forderungen von Verbraucherschützern. Dass der Bundestag den Antrag der Grünen annimmt, ist allerdings unwahrscheinlich.


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