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Der EuGH hat den Verlegern und ihrer Schutzgeldtruppe ...

Der EuGH hat den Verlegern und ihrer Schutzgeldtruppe "VG Wort" die Rechtsgrundlage entzogen.
Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG).
Und weil die Verleger keine Argument auf ihrer Seite haben, kommen sie jetzt halt mit Tradition. Ich bin ja für: Abwickeln, alle. Verlage braucht man heutzutage nicht mehr.

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