Ohne Erlaubnis der Stadt Berlin und anschließende deutsche Bürokratie geht seit Sonntag gar nichts mehr, wenn man plant, seine Wohnung oder sein Haus weiterhin über Airbnb zu „vermieten“. Ein seit 2014 geplantes Gesetz passierte am vergangenen Samstag (30. April) seine zweijährige Übergangsfrist und trat somit am Sonntag in Kraft. Dieses besagt, dass Personen, die ihr Eigentum […]
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